Deutscher Friedensrat e.V.
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Deutschland in Angriffskrieg verwickelt

Bundesregierung mißachtet höchstrichterliches Urteil
... Fortsetzung:
Bundesregierung beging schwere Verstöße gegen das Völkerrecht

Nach dem Urteil hat die Bundesregierung Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt und damit selbst ein völkerrechtswidrige Delikte wegen folgender Taten begangen:
- Erlaubnis zur Benutzung der Militärstützpunkte der USA und UK auf deutschem Boden,
- Gewährung von Überflugsrechten für die USA und UK
- Bewachung der Militärstützpunkte der USA und UK
- Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur Überwachung des türkischen Luftraums

Nach dem BVG ist die " Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen ist selbst eine Angriffshandlung.

Deutschland hätte sich im Krieg der USA gegen den Irak neutral verhalten müssen. Damit sind dann u.a. folgende Handlungen zu unterbinden:
- Truppentransporte
- Benutzung von Funkstationen
- Benutzung von Fahrzeugen, Flugzeugen und Raketen.

 

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