Deutscher Friedensrat e.V.
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Deutschland in Angriffskrieg verwickelt

Bundesregierung mißachtet höchstrichterliches Urteil
... Fortsetzung:
Bundesregierung hätte US-Soldaten gefangen nehmen müssen

Sogar noch schärfer: " Truppen von Konfliktparteien, die auf das neutrale Staatsgebiet „übertreten“, also nach Beginn des bewaffneten Konflikts in das neutrale Staatsgebiet gelangen, sind „zu internieren“... Nur Offiziere, die sich auf Ehrenwort verpflichten, das neutrale Gebiet nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, dürfen freigelassen werden."(S.84ff des Urteils)

"Die Pflicht zur Internierung ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Neutralitätsrechts, da nur so verhindert werden kann, dass von neutralem Territorium aus Kampfhandlungen unterstützt werden und dass es dadurch zu einer Eskalation der bewaffneten Auseinandersetzungen unter Einbeziehung des neutralen Staates kommt... Von diesen völkerrechtlichen Verpflichtungen wurde die Bundesrepublik Deutschland im Falle des am 20. März 2003 begonnenen Krieges, gegen den gravierende völkerrechtliche Bedenken bestehen, nicht dadurch freigestellt, dass sie Mitglied der NATO war und ist, der auch die Krieg führenden USA und das UK (sowie weitere Mitglieder der Kriegskoalition) angehören."

"Weder der NATO-Vertrag ... noch das NATO-Truppenstatut ... oder das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ... sehen jedoch eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht - völkerrechtswidrige - Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."

"Darüber hinausgehenden „politischen“ Erwartungen oder Absichten darf durch die im demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes strikt an „Recht und Gesetz“ nach Art. 20 Abs. 3 GG gebundene Bundesregierung nur insoweit Rechnung getragen werden, wie dies mit geltendem Völker- und Verfassungsrecht vereinbar ist..."

 

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