Deutscher Friedensrat e.V.
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Deutschland in Angriffskrieg verwickelt

Bundesregierung mißachtet höchstrichterliches Urteil
... Fortsetzung:
Geheimabkommen sind ungültig

"Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie den USA und dem UK völkerrechtliche Geheim-Abkommen geschlossen worden sein sollten, die für den Fall eines militärischen Konflikts Gegenteiliges vorsehen, jedoch - entgegen Art. 102 UN-Charta - nicht beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert und veröffentlicht worden sind.

Unabhängig davon, ob solche Geheim-Abkommen überhaupt rechtliche Wirkungen auszulösen vermögen, ist jedenfalls die Vorschrift des Art. 103 UN-Charta zwingend zu beachten, die folgenden Wortlaut hat: „Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.“

 

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