Deutscher Friedensrat e.V.
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Deutscher Friedensrat gewinnt vor
dem Berliner Verwaltungsgericht -
Das Verbot von Hisbollah-Fahnen und
Nasrallah-Portraits war illegal

 

... Fortsetzung:
Tatbestand

Der Kläger, ein Verein, wendet sich im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine versammlungsrechtliche Auflage.

Der Kläger meldete zusammen mit der Palästinensischen Gemeinde Berlin und der Palästi­nensischen Gesellschaft für Menschenrechte und Rückkehrrechte bei der Versammlungsbehörde einen Aufzug zum Thema „Stoppt den Krieg gegen Libanon und Palästina" für Samstag, den 12. August 2006 an. Mit Anmeldebestätigung und Auflagenbescheid vom 10. August 2006 erließ der Polizeipräsident in Berlin unter Ziffer 2 die nunmehr angegriffene Auflage:

„Ebenfalls untersagt ist jedes Werben für die „Hizb Allah"-Organisation und ihr nahe stehende Organisationen wie die Miliz des „Islamischen Widerstands" („al-Muqama al-islamiya"). Kennzeichen, Symbole oder Embleme dieser Organisationen dürfen weder auf Fahnen und Transparenten noch an der Kleidung der Teilnehmer oder auf sonstige Weise gezeigt werden. Ebenso ist das öffentliche Zurschaustellen von Bildnissen des Generalsekretärs der „Hizb Allah", Sayyid Hassan Nasrallah, untersagt."

Ziffer 3, die der Kläger nicht angreift, lautete:

„Des Weiteren ist untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen, in Wort, Bild oder Schrift zu verherrlichen oder gutzuheißen bzw. zu solchen Taten aufzufordern. Untersagt ist insbesondere das Rufen von Parolen wie „Tod Israel!" und „Tod (den) Israelis"."

 

 

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