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... Fortsetzung:Am 14.2.2006 wurde Florian Pfaff von seinen Vorgesetzten die Schrift "Hinweise für Rechtsberater und Rechtslehrer – Umgang mit Soldaten und Soldatinnen, die aus Gewissensgründen Befehle nicht befolgen wollen" überreicht. Er las sie und war empört. In der Schrift wird offen dazu aufgerufen, das Urteil des BVG zu ignorieren, die Rechtslage anders auszulegen und die Befehlsbefolgung zu erzwingen. Entgegen dem Urteil hat nach Meinung der Bundeswehr die ernsthafte Gewissensentscheidung keinen Vorrang und der Soldat soll aus "Loyalität gegenüber sicherheitspolitischen Entscheidungen" seine Überzeugungen zurückstellen. Die Bundeswehr behauptet das Gericht habe sich nicht mit der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beschäftigt, tatsächlich tat sie das auf vielen Seiten des Urteils.
Florian Pfaff hatte vom Leitenden Rechtsberater der Bundeswehr eine völkerrechtliche Belehrung verlangt. Der lehnte es strikt ab. Für diesen Rechtsbereich fehle ihm die Kompetenz. "Er sei in völkerrechtlichen Fragen nicht ausgebildet. Ihm hätten die notwendigen Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung gestanden. Ihm sei auch der Inhalt der vom Bundesminister der Verteidigung herausgegebenen ZDv 15/2 („Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“) nicht geläufig. (S.120 des Urteils).
Empörend auch die Auffassung der Bundeswehr: „ Wird ein Befehl erteilt, der keinen dienstlichen Zweck hat, der gegen die Menschenwürde oder eine allgemeine Regel des Völkerrechts verstößt, eine Straftat darstellt oder die Begehung einer Straftat zur Folge hat, steht der Soldat bzw. die Soldatin vorrangig in einem Rechtskonflikt, nicht in einem Gewissenskonflikt." Damit könnten dann Soldaten einen Befehl aus Gewissensgründen nicht verweigern, weil es ja keinen Gewissenskonflikt ist. Da wundert es nicht wenn Florian Pfaff die Juristen der Bundeswehr, die sich eine derartige Verdrehung erlauben als "juristische Callboys" bezeichnet.
Haarsträubend sind auch folgende Auffaussungen: "„[im Angriffskrieg]... hätten sich einzelne Soldaten oder Soldatinnen auf das strafrechtlich verankerte Verbot der Vorbereitung eines Angriffskriegs (§ 80 StGB) als Unverbindlich-keitsgrund weder berufen dürfen noch gar berufen müssen. Diesem Verbot unterfallen nur Soldaten oder Soldatinnen, die als sicherheits- und militärpolitische Berater/Beraterinnen eine herausgehobene Funktion im Regierungsapparat ausüben." und „Zwar gehört das allgemeine Gewaltverbot als unabdingbare zwingende Rechtsnorm zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts. Es ist aber für die rechtliche Bewertung des Verhaltens einzelner an einem Einsatz beteiligter Soldaten und Soldatinnen ebenso wenig von Bedeutung wie die zu seiner Durchsetzung bestimmten innerstaatlichen Normen (Art. 26 GG und § 80 StGB). Nur wer Einfluss auf die politische Willensbildung hat, kann gegen das allgemeine Gewaltverbot verstoßen."
Auf deutsch, der Soldat hat zu gehorchen, nur die Generäle, der Verteidigungsminister oder der Bundeskanzler wissen Bescheid, der Soldat soll sein Gehirn abschalten.
Florian Pfaff erhob gegen das Bundeswehr-Papier am 22. 2. 2006 Beschwerde. Bisher ist nichts geschehen. Ich denke, das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
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