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... Fortsetzung:"Dies gilt auch für den Fall, dass zwischen der
Bundesrepublik Deutschland sowie den USA und dem UK völkerrechtliche
Geheim-Abkommen geschlossen worden sein sollten, die für den Fall eines
militärischen Konflikts Gegenteiliges vorsehen, jedoch - entgegen Art.
102 UN-Charta - nicht beim Sekretariat der Vereinten Nationen
registriert und veröffentlicht worden sind.
Unabhängig davon, ob solche Geheim-Abkommen überhaupt rechtliche
Wirkungen auszulösen vermögen, ist jedenfalls die Vorschrift des Art.
103 UN-Charta zwingend zu beachten, die folgenden Wortlaut hat:
„Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten
Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen
internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser
Charta Vorrang.“
Tatsächlich scheint es ein Geheimabkommen zwischen der deutschen
Regierung und den USA zu geben. Das wurde in einer Radiosendung mit
Albercht Müller erwähnt. Er arbeitete für frühere deutsche Regierungen.
Er sagte, dass in der Zeit der deutschen Wiedervereinigung die
US-Regierung befürchtete, ihre Militärstützpunkte in Deutschland zu
verlieren. Aber Kanzler Kohl schloss mit den USA ein Geheimabkommen,
dass sie die Militärstützpunkte zu jeder Zeit für alle Fälle benutzen
können. Dasselbe hörte ich vom früheren Mitglied der deutschen
Regierung, Oskar Lafontaine in einer Konferenz im Januar 2006 in
Berlin. Er sagte, dass in diesem Sinne Deutschland kein souveränes Land
wie Frankreich sei.
Das ist die Erklärung für die Erlaubnis der Benutzung der US-Militärstützpunkte in Deutschland für den illegalen Krieg gegen den Irak.
Ein weiterer Verstoß gegen das Völkerrecht ist die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland. Das ist ausdrücklich durch den Atomwaffensperrvertrag und das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 verboten.
Grundsätzlich wird das Völkerrecht und das Verfassungsrecht des jeweiligen Landes bei allen SOFA und Zusatzabkommen gebrochen.
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