Deutscher Friedensrat gewinnt vor
dem Berliner Verwaltungsgericht -
Das Verbot von Hisbollah-Fahnen und
Nasrallah-Portraits war illegal
VG1 A 212.06
Verkündet am 21. März 2007
Kelm
Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
des Deutschen Friedensrates e.V.,
dieser vertreten durch
Herrn Hans-Peter Richter,
Beyschlagstraße 11 a, 13503 Berlin
und Dr. Bärbel Schindler-Saefkow,
Platz der Vereinten Nationen 7, 10249 Berlin
und Fred Fleischer,
Sanddornstraße 8, 12439 Berlin,
Klägers,
Beklagten,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte
Hans-Eberhard Schultz, Peter Reimers und Renate Schultz, Lindenstraße
14, 28755 Bremen,
gegen
das Land Berlin, vertreten durch den
Polizeipräsidenten in Berlin, Stab PPr - Stab 6 -, Platz der Luftbrücke
6, 12096 Berlin,
hat das Verwaltungsgericht Berlin, 1. Kammer, aufgrund der mündlichen
Verhandlung vom 21. März 2007 durch
den Vizepräsidenten des
Verwaltungsgerichts Dr. Rueß, den Richter am Verwaltungsgericht
Marticke, die Richterin am Verwaltungsgericht Bodmann, die
ehrenamtliche Richterin Weber, den ehrenamtlichen Richter Zöllner,
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Auflage
Nr. 2 im Bescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 10. August 2006
rechtswidrig war.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht
zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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