Der Deutsche Friedensrat hat zusammen mit der Palästinensischen Gemeinde Berlin und dem Dachverband Arabischer Vereine eine Demonstration am 17. 1. 2009 angemeldet. Das Motto lautete "Stoppt den Krieg in Gaza". Der Polizeipräsident in Berlin erließ dazu eine Auflagenbescheid am 15. 1. 2009. Bei den Auflagen werden wiederum rechtswidrige Auflagen gemacht. So wurde u.a. gefordert, dass Kennzeichen und Symbole der Hamas und ein Bild des Hamas-Führers Mahmud Sahar nicht gezeigt werden dürfen. Ferner wurde untersagt, sich mit der Rede des Hamas-Führers Mahmud Sahar vom 5.1. 2009 zu solidarisieren, die über den Fernsehsender Al-Aksa ausgestrahlt worden sein soll. In der Rede soll Sahar zur Ermordung von jüdischen Frauen und Kindern aufgerufen haben. Wir sind durch die Anwälte Eberhard Schultz und Claus Förster gegen diese Auflagen im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht gegangen und haben Recht bekommen.
Diese und ähnliche Auflagen werden von der Berliner Polizei immer wieder gemacht. So war es auch bei der Demonstration am 12. August 2006 gegen den Krieg Israels gegen den Libanon. Damals wurden Hisbollah-Fahnen und Portraits verboten. Der Deutsche Friedensrat ging damals gegen die Auflagen vor. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 21.3. 2007 (Aktenzeichen VG 1 A 212.06) wurden diese Auflagen für rechtswidrig erklärt. Offensichtlich will Körting die Rechtslage und die Gerichtsurteile nicht respektieren. In unseren Aufruf zur Demonstration am 17. 1. 2009 war die Hamas überhaupt nicht erwähnt. Vielmehr ging es uns um einen Waffenstillstand.
In einer Presseerklärung vom 16.1. 2009 schrieb
Körting:
"Die Unterstützung der Hamas in Deutschland durch Demonstrationen
soll die Raketenangriffe auf israelische Bürgerinnen und Bürger
rechtfertigen und die Hamas ermuntern, weiter Raketenangriffe
vorzunehmen. Eine derartige offenkundige Unterstützung von
terroristischen Anschlägen ist mit der öffentlichen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ähnliches gilt für die Rede
des Hamas-Führers Mahmud Sahar, der am 5. Januar 2009 mit Anschlägen
auf israelische Zivilisten und Einrichtungen in der ganzen Welt gedroht
und es für legitim erklärt hat, auch israelische Kinder zu töten. Auch
dieser unglaubliche Aufruf darf in Deutschland nicht toleriert werden."
Wir empfinden diese Worte als Hetze; sie sind eines Innensenators, der ja für den inneren Frieden sorgen soll, unwürdig. Die Aufrufer für die Demonstration rechtfertigten die Raketenangriffe der Hamas nicht; sondern es ging bei der Demonstration um den Stopp des Krieges in Gaza. Mit seiner Presseerklärung hat Körting auch versucht, in das schwebende Verfahren der Verwaltungsgerichte einzugreifen. Durch diese Haltung hat er auch den gewalttätigen und provokanten Polizeieinsatz zu verantworten, durch den mehrere Demonstranten verletzt wurden. Die Polizei vor Ort kannte die Urteile nicht und wurde erst durch uns darauf hingewiesen. Im übrigen hätten sie auch nicht gewusst, wie eine Hamas-Fahne aussieht. Bei der Vorbesprechung mit der Polizei war die dort anwesende 20-köpfige Polizeiführung nicht in der Lage, uns anzugeben, wie so eine Fahne aussieht.
Im Falle der Rede von Mahmud Sahar (der übrigens
nicht der Hamas-Führer ist) berief sich Körting auf einen Bericht der
Süddeutschen Zeitung, in dem Mahmud Sahar falsch übersetzt wurde. Wir
haben vor Gericht die zutreffende Übersetzung geliefert und das Gericht
ist unserer Auffassung gefolgt. Zum wiederholten mal wird von unseren
Medien durch falsche Übersetzung Hass angestachelt. Körting und seine
Experten übernahmen die Falschmeldung ungeprüft. Trotz des Urteils will
Körting jetzt sogar die Hamas verbieten lassen.
Diese Haltung empfinden wir als zutiefst unfriedlich.
Dadurch und durch die einseitige Stellungnahme für den Staat Israel,
der im Gaza-Krieg Hunderte von unschuldigen palästinensischen Frauen
und Kindern getötet hat, werden die 40.000 in Berlin lebenden
Palästinenser provoziert.
Da der Hamas nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich bei ihnen um
eine Terrororganisation handelt, wird auch der Versuch eines Verbotes
scheitern. Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass der Eintrag der
Hamas in die Terrorliste der EU rechtsstaatlichen Grundsätzen
widerspricht. Die für die Verfolgung als ausländische terroristische
Vereinigung nach § 129b StGB erforderliche Ermächtigung des
Bundesjustizministeriums liegt nicht vor. Weiter heißt es im Urteil des
Verwaltungsgerichtes: "Die bloße Aufnahme der Hamas in die EU-Liste der
terroristischen Organisationen genügt der Kammer nicht, weil sich die
Liste allein auf finanzielle Transaktionen bezieht, selbst Produkt
politischer Einschätzungen ist und gerade in Zweifelsfällen ihre
Rechtmäßigkeit in Frage steht, wie die Antragsteller an Hand von
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zutreffend dargelegt
haben."
Durch die ungeprüfte, bedingungslose Solidarisierung mit Israel, wird auch bei uns Unfrieden gestiftet. Statt Maßnahmen zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens von Palästinensern und Israelis in unserer Stadt zu planen, macht der Senat von Berlin genau das Gegenteil. Daher ist unser Aktionsbündnis, in dem deutsche, jüdische, palästinensische, kurdische, syrische und türkische Vereine zusammenarbeiten, unverzichtbar.