Deutscher Friedensrat e.V.
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Satzung des
Deutschen Friedensrates e.V.


Angenommen auf der Mitgliederversammlung.
Berlin am 4. März 2000


§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Deutscher Friedensrat e.V." Er ist im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Berlin.

§ 2 Zweck und Ziele

Der Deutsche Friedensrat e.V. ist unabhängig und überparteilich. Er setzt sich im Rahmen geltenden Rechts für Frieden ein. Er ist Teil der deutschen und internationalen Friedens­bewegung. Der Deutsche Friedensrat e.V. bekennt sich zur besonderen Verantwortung Deutschlands für Frieden. Der Deutsche Friedensrat e.V. sieht seine Wurzeln im Humanismus und Pazifismus. Er verurteilt Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit sowie jede Form von Terrorismus und knüpft an die antifaschistischen, antimilitaristischen und antirassistischen Traditionen der deutschen und internationalen Friedensbewegung an. Der Deutsche Friedensrat e.V. setzt sich für folgende Ziele ein: Ächtung des Krieges als Mittel der Politik, Verurteilung der bewaffneten Gewalt zur Durchsetzung politischer, ideologischer oder religiöser Ziele. Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten und Konflikte ausschließlich mit friedlichen und politischen Mitteln Förderung der Völkerverständigung mittels gegenseitiger Information, solidarischen Handelns, Erfahrungsaustausches, Zusammenarbeit mit Friedensbewegungen, sozialen Initiativen und nichtstaatlichen Organisationen im Sinne der UN-Charta. (NGO) Entmilitarisierung der internationalen Beziehungen und vollständige Abrüstung, Verbot von Rüstungsexporten, insbesondere in Spannungs- und Krisengebiete Förderung der Friedenserziehung Unterstützung von Wehrdienstverweigerung

§ 3 Arbeitsweise

Der Deutsche Friedensrat e.V. organisiert seine Arbeit in Städten, Gemeinden, in den Ländern sowie im Bundesmaßstab. Auf der Grundlage geltenden Rechts bestimmen die einzelnen Gliederungen des Deutschen Friedensrates e.V. selbständig über Formen und Strukturen ihre Tätigkeit. Zur Verwirklichung der Ziele führen die Mitglieder öffentliche Dialoge, Foren, Seminare, Unterschriftensammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen, Kampagnen, Konferenzen und Austellungen mit entsprechenden Themen durch. Der Deutsche Friedensrat e.V. ist bestrebt, mit allen, die gleiche Ziele verfolgen, zusammenzuarbeiten. Zur Vorbereitung genannter Aktivitäten, zur inhaltlichen Beratung von Problemen und zu aktuellen Aufgaben können zeitweiligen oder dauerhafte Arbeitskreise ins Leben gerufen werden. Der Deutsche Friedensrat kann Publikationen herausgeben und Materialien an die Mitglieder und Kontaktpartner im In- und Ausland versenden. Das ständige Bulletin trägt den Titel "Pax Report". Im Interesse der Förderung der Völkerverständigung, im Geiste der Toleranz und des Bestrebens zu einem multikulturellen Leben unterstützt der Deutsche Friedensrat e.V. Kontakt und Beziehungen zu Friedensorganisationen im Ausland und pflegt mit ihnen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie Zusammenarbeit.

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Friedensrat e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Deutschen Friedensrates e.V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind bzw. durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Deutschen Friedensrates e.V. kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Betrittserklärung vollzogen. Die Mitgliedschaft endet durch: schriftliche Austrittserklärung 2 Jahre Rückstand des Mitgliedsbeitrages Verstoß gegen die Satzung auf Beschluß des Vorstandes. Dies ist auf der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu bestätigen Ableben des Mitgliedes

§ 6 Organe

Organe des Deutschen Friedensrates e.V. sind: Die Mitgliederversammlung der Vorstand der Geschäftsführende Ausschuß

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Deutschen Friedensrates e.V. Sie findet jährlich statt. Dazu werden alle Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen schriftlich eingeladen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung, das Arbeitsprogramm, das Finanzkonzept, den Mitgliedsbeitrag sowie die mögliche Mitgliedschaft in internationalen nichtstaatlichen Organisationen. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre in geheimer Wahl den Vorstand des Deutschen Friedensrates e.V. Als gewählt gelten jene Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl, jedoch mit mindestens 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahl wird von einer Wahlkommission geleitet. Bei begründeter Dringlichkeit kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Eine solche kann vom Vorstand oder von 20 % der Mitglieder - unter Angabe von Gründen - gefordert werden. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.

§ 8 Vorstand und Geschäftsführung

Der Vorstand des Deutschen Friedensrates e.V. besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte drei Mitglieder für den geschäftsführenden Ausschuß, der sich wie folgt zusammensetzt: Geschäftsführendes Vorstandmitglied, Stellvertreter und Schatzmeister. Der Deutsche Friedensrat e.V. wird durch den geschäftsführenden Ausschuß - gemäß § 26 BGB - vertreten. Jedes der drei Mitglieder ist allein vertretungsberechtigt.

§ 9 Basisgruppen und Arbeitskreise

Die Arbeit des Deutschen Friedensrates e.V. ist grundsätzlich öffentlich und kann von Basisgruppen getragen werden, die ihre Arbeit - entsprechend der Satzung - selbständig organisieren. Es können Arbeitskreise zur Durchführung bestimmter Aufgaben ins Leben gerufen werden.

§ 10 Finanzprüfung

Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr. Vor der Mitgliederversammlung ist ein Kassenbericht zu erstellen und die Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Rechnungsprüfer wird vom Vorstand bestellt.

§ 11 Finanzmittel

Die finanziellen Mittel des Deutschen Friedensrates e.V. setzen sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zusammen. Der Jahresbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 12 Auflösung des Vereins

Der Deutsche Friedensrat e.V. kann aufgelöst werden, wenn Zweck und Zielstellung entfallen zwei Drittel der Mitglieder einen entsprechenden Beschluß fassen mehrheitlich von den Mitgliedern beschlossen wird, mit einer oder mehreren Friedens- oder sozialen Bewegungen zu fusionieren
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Völkerverständigung und Friedensförderung.