Satzung des
Deutschen Friedensrates e.V.
Angenommen auf der Mitgliederversammlung.
Berlin am 4. März 2000
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Deutscher Friedensrat e.V." Er ist im
Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Sitz des Vereins
ist Berlin.
§ 2 Zweck und Ziele
Der Deutsche Friedensrat e.V. ist unabhängig und überparteilich. Er
setzt sich im Rahmen geltenden Rechts für Frieden ein. Er ist Teil der
deutschen und internationalen Friedensbewegung. Der Deutsche
Friedensrat e.V. bekennt sich zur besonderen Verantwortung Deutschlands
für Frieden.
Der Deutsche Friedensrat e.V. sieht seine Wurzeln im Humanismus und
Pazifismus. Er verurteilt Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit sowie
jede Form von Terrorismus und knüpft an die antifaschistischen,
antimilitaristischen und antirassistischen Traditionen der deutschen
und internationalen Friedensbewegung an. Der Deutsche Friedensrat e.V.
setzt sich für folgende Ziele ein:
Ächtung des Krieges als Mittel der Politik, Verurteilung der
bewaffneten Gewalt zur Durchsetzung politischer, ideologischer oder
religiöser Ziele.
Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten und Konflikte
ausschließlich mit friedlichen und politischen Mitteln
Förderung der Völkerverständigung mittels gegenseitiger Information,
solidarischen Handelns, Erfahrungsaustausches, Zusammenarbeit mit
Friedensbewegungen, sozialen Initiativen und nichtstaatlichen
Organisationen im Sinne der UN-Charta. (NGO)
Entmilitarisierung der internationalen Beziehungen und vollständige
Abrüstung, Verbot von Rüstungsexporten, insbesondere in Spannungs- und
Krisengebiete
Förderung der Friedenserziehung
Unterstützung von Wehrdienstverweigerung
§ 3
Arbeitsweise
Der Deutsche Friedensrat e.V. organisiert seine Arbeit in Städten,
Gemeinden, in den Ländern sowie im Bundesmaßstab. Auf der Grundlage
geltenden Rechts bestimmen die einzelnen Gliederungen des Deutschen
Friedensrates e.V. selbständig über Formen und Strukturen ihre
Tätigkeit. Zur Verwirklichung der Ziele führen die Mitglieder
öffentliche Dialoge, Foren, Seminare, Unterschriftensammlungen,
Demonstrationen, Kundgebungen, Kampagnen, Konferenzen und Austellungen
mit entsprechenden Themen durch. Der Deutsche Friedensrat e.V. ist
bestrebt, mit allen, die gleiche Ziele verfolgen, zusammenzuarbeiten.
Zur Vorbereitung genannter Aktivitäten, zur inhaltlichen Beratung von
Problemen und zu aktuellen Aufgaben können zeitweiligen oder dauerhafte
Arbeitskreise ins Leben gerufen werden. Der Deutsche Friedensrat kann
Publikationen herausgeben und Materialien an die Mitglieder und
Kontaktpartner im In- und Ausland versenden. Das ständige Bulletin
trägt den Titel "Pax Report".
Im Interesse der Förderung der Völkerverständigung, im Geiste der
Toleranz und des Bestrebens zu einem multikulturellen Leben unterstützt
der Deutsche Friedensrat e.V. Kontakt und Beziehungen zu
Friedensorganisationen im Ausland und pflegt mit ihnen Informations-
und Erfahrungsaustausch sowie Zusammenarbeit.
§ 4
Gemeinnützigkeit
Der Deutsche Friedensrat e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Deutschen Friedensrates e.V. dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind bzw. durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Deutschen Friedensrates e.V. kann werden, wer das 16.
Lebensjahr vollendet hat
und die Satzung anerkennt.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Betrittserklärung
vollzogen.
Die Mitgliedschaft endet durch:
schriftliche Austrittserklärung
2 Jahre Rückstand des Mitgliedsbeitrages
Verstoß gegen die Satzung auf Beschluß des Vorstandes. Dies ist auf der
nächstfolgenden Mitgliederversammlung zu bestätigen
Ableben des Mitgliedes
§ 6 Organe
Organe des Deutschen Friedensrates e.V. sind:
Die Mitgliederversammlung
der Vorstand
der Geschäftsführende Ausschuß
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Deutschen
Friedensrates e.V. Sie findet jährlich statt. Dazu werden alle
Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von vier Wochen schriftlich
eingeladen.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Satzung, das Arbeitsprogramm,
das
Finanzkonzept, den Mitgliedsbeitrag sowie die mögliche Mitgliedschaft
in internationalen
nichtstaatlichen Organisationen. Die Mitgliederversammlung wählt alle
zwei Jahre in geheimer Wahl den Vorstand des Deutschen Friedensrates
e.V. Als gewählt gelten jene Kandidatinnen und Kandidaten mit der
höchsten Stimmenzahl, jedoch mit mindestens 50 % der abgegebenen
gültigen Stimmen. Die Wahl wird von einer Wahlkommission geleitet. Bei
begründeter Dringlichkeit kann eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen werden. Eine solche kann vom Vorstand
oder von 20 % der Mitglieder - unter Angabe von Gründen - gefordert
werden.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom
Versammlungsleiter
und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich.
§ 8 Vorstand und Geschäftsführung
Der Vorstand des Deutschen Friedensrates e.V. besteht aus mindestens 5
und höchstens 9 Mitgliedern. Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte drei Mitglieder für den
geschäftsführenden Ausschuß, der sich wie folgt zusammensetzt:
Geschäftsführendes Vorstandmitglied, Stellvertreter und Schatzmeister.
Der Deutsche Friedensrat e.V. wird durch den geschäftsführenden
Ausschuß - gemäß § 26 BGB - vertreten. Jedes der drei Mitglieder ist
allein vertretungsberechtigt.
§ 9
Basisgruppen und Arbeitskreise
Die Arbeit des Deutschen Friedensrates e.V. ist grundsätzlich
öffentlich und kann von Basisgruppen getragen werden, die ihre Arbeit -
entsprechend der Satzung - selbständig organisieren. Es können
Arbeitskreise zur Durchführung bestimmter Aufgaben ins Leben gerufen
werden.
§ 10 Finanzprüfung
Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr. Vor der
Mitgliederversammlung ist ein Kassenbericht zu erstellen und die
Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Rechnungsprüfer wird vom Vorstand
bestellt.
§ 11 Finanzmittel
Die finanziellen Mittel des Deutschen Friedensrates e.V. setzen sich
aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zusammen. Der Jahresbeitrag wird in
der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 12 Auflösung des Vereins
Der Deutsche Friedensrat e.V. kann aufgelöst werden, wenn Zweck und
Zielstellung entfallen zwei Drittel der Mitglieder einen entsprechenden
Beschluß fassen
mehrheitlich von den Mitgliedern beschlossen wird, mit einer oder
mehreren Friedens- oder sozialen Bewegungen zu fusionieren
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Förderung von Völkerverständigung und
Friedensförderung.