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Deutschland in Angriffskrieg verwickelt

Bundesregierung mißachtet höchstrichterliches Urteil

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat am 21. 6. 2005 ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 2 WD 12.04), das in seiner Tragweite gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Anlass dazu war der Fall Florian Pfaff. Major Florian Pfaff weigerte sich während des Irak-Krieges weiterhin eine Software für die Bundeswehr zu entwickeln (IT-Projekt SASPF), durch die auch den USA die Führung eines Angriffskrieges gegen den Irak effektiver möglich war. Pfaff wurde daraufhin degradiert (es drohte sogar seine Entlassung). Dagegen ging er gerichtlich vor.

Das BVG stellte in seinem Urteil fest, dass Major Pfaff aus Gewissensgründen berechtigt war, den Befehl zur Entwicklung dieses Programms zu verweigern. Nach dem Urteil genügt schon die nachvollziehbare Begründung, dass er sich in einem Gewissenskonflikt befand. Obwohl das schon für einen Freispruch genügt hätte, machte es sich das BVG nicht einfach und untersuchte auch den ganzen Zusammenhang des Falles. Das ganze Urteil ist 136 Seiten lang. Darin stellte das BVG fest, dass der Krieg gegen den Irak völkerrechtswidrig war. Es war ein Verstoß gegen das Verbot der Gewaltanwendung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen (UN) festgeschrieben ist. Weder gab es ein Mandat der UN, noch konnten sich die USA auf Selbstverteidigung berufen. Das ist nur möglich bei einem direkten Angriff (auf die USA) und solange die UN keine Maßnahmen ergriffen hat. Beides war nicht der Fall. Der (behauptete) Besitz von Massenvernichtungswaffen des Gegners ist ohnehin kein Kriegsgrund.

 

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